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Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Einzelunternehmerinnen Bianca Moser (bibidesign.at) und Karin Steiner (contenteria.at) (im Folgenden gemeinsam die „Betreiber“) erklären als Hauptmieterinnen der Räumlichkeiten Hans-Gasser-Platz 2 in 9500 Villach (im Folgenden „Coworkingspace“) ausdrücklich, dass sie zur gegenständlichen Unterbestandsgabe an Dritte (im Folgenden „Coworker“) berechtigt sind. Die Betreiber haben im Coworkingspace flexible Arbeitsplätze eingerichtet und können diese vom Coworker gem. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Abschluss einer gesonderten Nutzungsvereinbarung in Bestand genommen werden.
1.2 Dem Coworker ist bekannt und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Betreiber auch mit anderen Coworkern gleiche oder ähnliche Vertragsverhältnisse begründen. Seitens der Betreiber wird kein Konkurrenzschutz gewährt. Der Coworker hat keinen Anspruch darauf, dass die Betreiber mit anderen Coworkern aus der gleichen oder ähnlichen Branche/Tätigkeit kein Vertragsverhältnis begründen.
1.3 Um ein gutes Miteinander zu bewerkstelligen und ein angenehmes Arbeitsklima zu bewahren, verpflichtet sich der Coworker zur Einhaltung der Hausordnung. Diese Hausordnung – genannt „90 Quadratmeter-Kleingedrucktes“ (www.die90quadratmeter.at/kleingedrucktes) bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten der 90 Quadratmeter auf und kann jederzeit in der aktuellen Fassung online nachgelesen werden.
2 Leistungsbeschreibung/Tarife
2.1 Die hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Umfang des vom Coworker gewählten Tarifs (Nutzungsvereinbarung) bestimmen den Vertragsinhalt. Durch die Buchung eines entsprechenden Tarifs durch den Coworker werden diese – auf der Buchungsplattform Cobot veröffentlichten – allgemeinen Vertragsbestimmungen zum verbindlichen Vertragsinhalt erhoben und gelten für alle Leistungen, die die Betreiber gegenüber dem Coworker erbringen.
2.2 Gegenstand dieses Vertrages ist sohin die nicht exklusive zur Verfügungsstellung von Räumlichkeiten und Büro-Ausstattung des bzw. im Coworkingspace zur nicht auf Dauer ausgelegten Nutzung als Büro-Arbeitsplatz sowie zur Ausübung von Büroarbeiten bzw. Abhaltung von Besprechungen.
2.3 Der Besprechungsraum muss gesondert reserviert und gebucht werden. Die Büroarbeitsplätze sind wie folgt ausgestattet: Tisch, Sessel, Strom und WLAN sowie einem Drucker, der nach dem fair use Prinzip verwendet werden kann.
2.4 Zur Buchung der unterschiedlichen Arbeitsplätze werden auf der Buchungsplattform Cobot (90quadratmeter.cobot.me) verschiedene Tarife angeboten. Der gewählte Tarif ist auch zu einem späteren Zeitpunkt dort abrufbar. Auf Basis des von dem Coworker gewählten Tarifs, ergeben sich die Nutzungsgebühren für die Arbeitsplätze und/oder Besprechungsräumlichkeiten, die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfristen sowie die Zahlungsmodalitäten.
2.5 Der Coworker hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass zu bestimmten Zeiten ein Coworking Arbeitsplätze verfügbar ist.
2.6 Der Zugang zum Coworkingspace wird nur während der Öffnungszeiten gewährt. Diese können auf der Homepage unter www.die90quadratmeter.at nachgelesen werden und die Betreiber sind berechtigt, diese jederzeit nach Ankündigung binnen einer angemessenen Frist zu ändern.
3 Zahlungen/Preise
3.1 Die Nutzungsgebühr je nach gewähltem Tarif versteht sich netto. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, diese beträgt derzeit 20 %.
3.2 Das Nutzungsentgelt ist im Vorhinein ohne jeglichen Respiro zu Anfang der jeweiligen Nutzungsperiode zur Zahlung fällig.
3.3 Im Falle der Nichtbezahlung haben die Betreiber das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3.4 Die Betreiber haben das Recht im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in der Höhe von 4 % zu verlangen.
4 Haftung der Betreiber
4.1 Sollten die Betreiber aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzforderungen des Coworkers haften, beschränkt sich diese Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Davon ausgenommen sind Personenschäden.
4.2 Die Haftung der Betreiber wird auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden eingeschränkt. Folgeschäden wie z.B. auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Auch in diesem Zusammenhang tritt im Falle einer Inanspruchnahme der Betreiber, die Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ein.
4.3 Ferner haften die Betreiber dem Unternehmenskunden nur bei Vorsatz.
4.4 Ausgenommen von diesen Regelungen sind Personenschäden.
4.5 Der Coworker ist im Zusammenhang mit der Nutzung des Coworkingspace „Die 90 Quadratmeter“ für die Einhaltung aller wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. In diesem Zusammenhang hält der Coworker die Betreiber von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Dies umfasst auch die zur Abwehr solcher Ansprüche erforderlichen Gerichts- und Anwaltskosten.
4.6 Es wird keine Haftung für den Verlust oder Schäden von Gegenständen, durch digitale Kriminalität, Zustellung von Postsendungen oder den Zustand der Arbeitsplätze übernommen.
5 Haftung der Coworker
5.1 Der Coworker haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angehörigen, Dienstnehmern, Gästen und Kunden den Betreiber verursacht werden.
5.2 Der Coworker nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die von ihr eingebrachten Gegenstände nicht von der Gebäude- und Schadensversicherung der Betreiber mitumfasst sind. Es wird ihm empfohlen, eine entsprechende diesbezügliche Versicherung abzuschließen.
6 Vertragsbeendigung
6.1 Die Laufzeit des Vertrages wird durch den jeweiligen vom Coworker gewählten Tarif vereinbart.
6.2 Unbefristete Tarife können erstmals nach dem Ablauf von 2 Monaten unter Einhaltung einer 1 monatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Möchte daher ein Vertragsteil einen unbefristeten Vertrag zB mit 31.07.xx. beenden, muss die Kündigung zum 30.06.xx dem anderen Vertragsteil zugehen.
6.3 Bei einem Verstoß gegen diese AGB und/oder gegen die Hausordnung kann das Vertragsverhältnis von den Betreibern mit sofortiger Wirkung beendet werden.
6.4 Auch sind die Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn es nicht mehr für sie zumutbar ist.
6.5 Bei etwaiger Beendigung des Vertrages hat der Coworker alle mitgebrachten persönlichen Unterlagen und Gegenstände aus dem Coworkingspace, insbesondere aus den Schließfächern, zu entfernen. Sollte der Coworker seine mitgebrachten Gegenstände nicht binnen einer Frist von 2 Tagen entfernen, so muss er die Kosten einer fachgerechte Beseitigung der Gegenstände übernehmen und stimmt da-bei der Öffnung des Schließfaches zu.
7 Videoüberwachung
7.1 Der Eingangsbereich des Coworkingspaces wird videoüberwacht. Einerseits aus Gründen der Sicherheit und andererseits, damit wir einsehen können, ob die Räumlichkeiten versperrt sind. Jeder Coworker hat das Recht auf Auskunft via work@die90quadratmeter.at.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen sowie Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. haben keine Rechtswirksamkeit.
8.2 Im Falle, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nahekommt, als dies rechtlich zulässig ist. Dasselbe gilt, wenn dieser Vertrag Lücken aufweist.
8.3 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles und formelles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
8.4 Gerichtsstandsvereinbarung: Als Gerichtsstand wird das gemäß den einschlägigen Bestimmungen für 9500 Villach in Kärnten zuständige Gericht vereinbart.
Villach, im Oktober 2023
Bibi Moser & Karin Steiner
Betreiberinnen der 90 Quadratmeter
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Die 90 Quadratmeter diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
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